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§35 a SGB VIII / Lerntherapie im Atelier artig / Teilleistungsstörungen

Die integrativ ausgerichtete Lerntherapie im Atelier artig dient der Behandlung von Lernstörungen wie der Lese-Rechtschreibstörung und/oder der Rechenstörung (Dyskalkulie) sowie allen damit in Verbindung stehenden anderen psychischen Störungen der Emotion oder des Verhaltens. Die lerntherapeutischen Interventionen haben das Ziel, geleitet durch einen Diagnose- und Therapieplan, die Lernstörungen zu behandeln und die seelische Gesundheit wiederherzustellen. Das umgebende System (Eltern, Lehrer usw.) wird in die Entwicklung positiver Lernerfahrungen der Kinder einbezogen, um im Umgang mit der Störung handlungsfähiger zu werden.

Lese- Rechtschreib-Schwäche (LRS) / Isolierte Rechtschreibstörung

Im Rahmen der Kunsttherapie ist die LRS-Therapie als integrative Lerntherapie mit einem ganzheitlichen Behandlungsangebot für Lern- und Leistungsstörungen ausgelegt. Sie befähigt Kinder und Jugendliche sich Strategien zum bewussten konstruktiven und effektiven Umgang mit Lerninhalten anzueignen, welche selbstständiges Lernen ermöglichen. Eine positive Lernstruktur stabilisiert und steigert das Selbstwertgefühl.

Eine LRS zeigt kein einheitliches Erscheinungsbild. Entsprechend der Diagnostik und Anamnese ist der ressourcenorientierte Ansatz darauf ausgerichtet, neben der symptomatischen Behandlung schulischer Leistungen (Lese-Rechtschreibfähigkeiten) emotionale und soziale Schwierigkeiten der Betroffenen aufzuarbeiten. Dabei werden sowohl Entwicklungsauffälligkeiten (insbes. sprachliche und motorische) behandelt als auch die Leistungsmotivation gesteigert. Gleichzeitig werden Leistungsängste abgebaut und Bewältigungsstrategien zur Verarbeitung von Fehlleistungen und schulischem Versagen vermittelt.

Die Kunsttherapie bietet zahlreiche bildnerische und gestalterische Mittel an, mit deren Hilfe Kinder und Jugendliche einen neuen Zugang zum Lesen und Schreiben finden und dabei ihr negatives Selbstkonzept sukzessive ablegen, um wieder Vertrauen in ihre eigenen Kompetenzen gewinnen zu können.

Der Einbezug von Elternhaus und Schule in die Lerntherapie sichert die Transferleistungen von Therapieerfolgen. Die Zusammenarbeit optimiert das Umfeld des Kindes, spezifische psychische oder psychosomatische Symptome können abgebaut werden.

Als anerkannter Leistungsträger der Stadt Köln kann eine Kostenübernahme der Lerntherapie über den §35a SGBVIII erfolgen.

 

Rechenschwäche (Dyskalkulie)

Eine Rechenschwäche kann eine besondere Belastung bedeuteten, die nicht nur das Kind, sondern die ganze Familie betreffen. Die Dyskalkulie zeigt kein einheitliches Erscheinungsbild.

Für eine erfolgreiche Therapie ist ein individuell angepasstes Training mit klarer Zielorientierung notwendig. Im geschützten Rahmen bietet das Atelier artig ein ganzheitliches Arbeiten mit der Rechenschwäche. Die Möglichkeit zum freien künstlerischen Ausdruck bietet Entlastung und stärkt die Offenheit für mathematische Erprobungen. Dabei steht die spielerische Wahrnehmungsschulung und Stärkung des (mathematischen) Vorstellungsvermögens im Mittelpunkt. Die kunsttherapeutische Arbeit orientiert sich an den Ressourcen der Betroffenen und basiert auf dem Training differenzierter Teilleistungen (optisch, akustisch, Raumlage, Intermodalität, Serialität). Das künstlerische Material bietet vielfältige Visualisierungsmöglichkeiten für Rechenoperationen mit Zahlenmengen, Größen, Geometrie, etc.

Während der Entwurf farbiger Symbole beispielsweise dem Erlernen von Grundrechenarten hilft, schafft dreidimensionales Gestalten geometrischer Formen mit Werkstoffen wie Ton oder Holz einen Zugang zu räumlicher Orientierung. Es entwickelt sich ein Gefühl für Mengen und Maße.

So wird eine wichtige Basis geschaffen, um den alltäglichen Umgang mit Zahlen zu meistern, wie z.B. beim Einkaufen oder auch das Lesen der Uhr. Hierauf können schließlich weiterführende Rechenstrategien aufgebaut und vertieft werden, um den Anschluss an den Schulunterricht zu ermöglichen. Lernblockaden, Ängste und Frustrationen können durch Erfolgserlebnisse abgebaut werden und die Kinder und Jugendlichen gewinnen wieder Vertrauen in ihre Kompetenzen. Gesicherte Transferleistungen von Therapieerfolgen bedingen den Einbezug von Elternhaus und Schule in die Lerntherapie.

Als anerkannter Leistungsträger der Stadt Köln kann eine Kostenübernahme der Lerntherapie über den §35a SGBVIII erfolgen.